Strafverteidigung

Die Kanzlei rogal.law hat sich seit ihrer Gründung auf das Strafrecht spezialisiert.

Wir verteidigen Sie dabei insbesondere in den folgenden Teilrechtsgebieten des Strafrechts:

  • Allgemeines Strafrecht;

  • Betäubungsmittelstrafrecht;

  • Wirtschaftsstrafrecht;

  • Verkehrsstrafrecht;

  • Jugendstrafrecht.

Das oberste Gebot lautet für Sie dabei vor den Ermittlungsbeamten und der Justiz: Schweigen.

Kontaktieren Sie daher uns, um eine für Sie passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.