Mietrecht

Wir unterstützen Sie bei allen mietrechtlichen Belangen – sei es im Wohnraummietrecht oder im Gewerberaummietrecht.

Wohnraummietrecht  

Das eigene Zuhause ist ein zentraler Rückzugsort. Konflikte im bestehenden Mietverhältnis werden daher gerade für Mieter schnell emotional, sodass bereits kleine Probleme zu großen rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.  

Auf der anderen Seite hat der Schutz des Mieters in Deutschland einen hohen gesetzlichen Stellenwert, sodass die Handlungsmöglichkeiten des Vermieters zum Teil eingeschränkt sind. Auch Vermieter können wegen der unüberschaubaren mietrechtlichen Rechtsprechung schnell den Überblick für ihre Rechte verlieren.

Wir unterstützten sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen Bereichen des Wohnraummietrechts, darunter bei der 

  • Vertragsgestaltung;

  • Mietmängeln und sonstigen Störungen des Mietverhältnisses;

  • Abrechnung von Betriebskosten;

  • Mieterhöhungsverlangen;

  • Kündigung und Abwicklung des Mietverhältnisses;

  • Räumungsklagen.

Dabei unterstützen wir Sie außergerichtlich und vor Gericht. Sie haben ein mietrechtliches Problem und wissen nicht weiter? Kontaktieren Sie uns und wir finden eine gemeinsame Lösung.

Gewerberaummietrecht

Anders als bei der Wohnraummiete ist bei der Gewerbemiete nur wenig reguliert. Hier gibt es gerade keinen gesetzlich vorgesehenen Mindestschutz von Mietern.

Die Vertragsgestaltung im Gewerbemietbereich unterscheidet sich erheblich von derjenigen in der Wohnraummiete, da der Gestaltungsspielraum hier viel größer ist. Beispielsweise wird bei der Gewerbemiete nahezu immer eine feste – wenn auch lange – Vertragsdauer vereinbart. Solche befristeten Mietverträge sind aber im Wohnraummietrecht nicht gewünscht und nur ausnahmsweise möglich. Bei einer festen Vertragsdauer endet das Mietverhältnis dann, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die ordentliche Kündigung ist dabei in der Regel ausgeschlossen. Dem Mieter wird hier typischerweise ein sogenanntes Optionsrecht zur Verlängerung eingeräumt.

Auch wenn hier bei der Vertragsgestaltung ein weitgehender Gestaltungsspielraum gegeben ist, kann auch beim Gewerbemietrecht nicht wahllos alles vereinbart werden. Es gibt zahlreiche Fallstricke, über die gerade ein unkundiger Laie schnell zu stolpern vermag. Gerade wenn ein Mieter erhebliche Investitionen vor dem Hintergrund einer vereinbarten langen Mietbindung tätigt, ist er gut beraten, auch die Kosten der Rechtsberatung nicht zu scheuen, um nachträglich „böse“ Überraschungen zu vermeiden.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Gewerbemietvertrages oder prüfen Ihren Entwurf, um sicherzustellen, dass sämtliche Regelungen in Ihrem Interesse sind. Gerne beraten wir Sie auch bei bereits bestehenden Mietverträgen und vertreten Sie bei gewerbemietrechtlichen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.