Erbfall und Erben

Der Tod eines nahestehenden Familienangehörigen ist oft ein Schock für dessen Verwandten. Doch trotz des Trauerfalles sehen sich die Angehörigen plötzlich mit einer Vielzahl organisatorischer Fragen konfrontiert.

Welche TO DOs gibt es hier?

  • Beantragung eines Totenscheins beim behandelnden Arzt und Abgabe beim Standesamt  (bei Versterben zu Hause; ansonsten wird dies vom Hospiz, Krankenhaus, etc. übernommen);

  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde beim Standesamt;

  • Zusammensuchen wichtiger Unterlagen  (Bank- und Versicherungsunterlagen), Ausweise, Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde) sowie Verträge des Erblassers;

  • Benachrichtigung der Vertragspartner des Erblassers über den Todesfall und ggf. Kündigung bestehender Verträge;

  • Benachrichtigung sonstiger Behörden und öffentlicher Körperschaften (wie beispielsweise Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherungen);

  • Organisation der Bestattung;

  • Auseinandersetzung mit der Erbschaft.

Gerade bei der Auseinandersetzung mit der Erbschaft gilt es, möglichst zeitnah Kenntnis über bestehende Verfügungen von Todes wegen zu erlangen, da es eine 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung bestehender Verfügungen gibt.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Testament wirksam ist oder sogar überlegen, die Erbschaft auszuschlagen, kontaktieren Sie uns gerne bei bestehenden Unsicherheiten. Wir sehen uns die bestehenden Verfügungen an und klären Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten und dessen Rechtsfolgen auf.