Vorladung der Polizei

Was bedeutet eine Vorladung durch die Polizei? Eine Vorladung durch die Polizei ist eine Aufforderung, bei der Polizeidienststelle zu erscheinen, um als Beschuldigter oder Zeuge im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung auszusagen. Es ist wichtig zu verstehen, was eine solche Vorladung bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. In Berlin erhalten Sie eine solche Vorladung von der Berliner Polizei, einem Landeskriminalamt oder dem Zollfahndungsamt.

Wesentliche Punkte einer polizeilichen Vorladung

  1. Freiwilligkeit des Erscheinens: Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung durch die Polizei Folge zu leisten. Sie haben das Recht, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

  2. Aussageverweigerungsrecht: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich zur Sache nicht zu äußern. Dies bedeutet, dass Sie keine Angaben zum Sachverhalt machen müssen und das Recht haben, zu schweigen.

  3. Anwaltliche Beratung: Es ist ratsam, vor dem Erscheinen bei der Polizei anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

  4. Bedeutung der Aussage: Jede Aussage, die Sie bei der Polizei machen, kann wichtige Auswirkungen auf das weitere Strafverfahren haben. Überlegen Sie sich daher genau, ob und wie Sie aussagen möchten.

Unsere Rolle als Ihre Strafverteidiger

  • Beratung vor der Aussage: Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Aussage bei der Polizei und klären Sie über Ihre Rechte auf.

  • Begleitung zur Polizei: Auf Wunsch begleiten wir Sie zur Polizei und stehen Ihnen während der Befragung zur Seite.

  • Verteidigungsstrategie: Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren Fall, unabhängig davon, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen wurden.

Kontaktieren Sie uns Sind Sie zu einer polizeilichen Vorladung aufgefordert worden? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und Unterstützung.