Rechtsmittelverteidigung

Rechtsmittelverteidigung im Strafrecht: Berufung und Revision

Unsere Expertise in Ihrem Strafverfahren

Unsere Kanzlei verteidigt Sie im Rechtsmittelverfahren, insbesondere in der Berufungs- oder auch Revisionsinstanz.

Berufung im Strafrecht

Die Berufung ermöglicht als zweite Tatsacheninstanz eine erneute Überprüfung des gesamten Verfahrens, inklusive der Beweisaufnahme, sofern das Rechtsmittel nicht auf das Strafmaß beschränkt ist. Wir analysieren jedes Detail des erstinstanzlichen Urteils und bereiten eine umfassende Verteidigung vor, um eine Neubewertung Ihres Falls zu erreichen.

Revision im Strafrecht

Die Revision, oft die letzte Chance auf ein anderes Urteil, ist ein reines Rechtsmittelverfahren. Hier wird das Urteil durch das Revisionsgericht (Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof) lediglich auf Rechtsfehler überprüft, die formeller oder materieller Natur sein können. Unsere Fachkompetenz liegt in der präzisen Analyse und Darlegung dieser Rechtsfehler.

Unsere Leistungen und Ihr Kontakt zu uns

Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung in beiden Verfahrensstufen der Rechtsmittelverteidigung. Bei Fragen zur Berufung oder Revision in Strafsachen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns, um von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zu profitieren.