Strafverteidigung
Die Kanzlei rogal.law hat sich seit ihrer Gründung auf das Strafrecht spezialisiert.
Wir verteidigen Sie dabei insbesondere in den folgenden Teilrechtsgebieten des Strafrechts:
Allgemeines Strafrecht;
Betäubungsmittelstrafrecht;
Wirtschaftsstrafrecht;
Verkehrsstrafrecht;
Jugendstrafrecht.
Das oberste Gebot lautet für Sie dabei vor den Ermittlungsbeamten und der Justiz: Schweigen.
Kontaktieren Sie daher uns, um eine für Sie passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.